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(de) Generell ermässigter Mehrwertsteuersatz für Eisenbahnreisen24.11.2019

Zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 hat das Deutsche Bundeskabinett als eine Massnahme beschlossen, den Mehrwertsteuersatz für Eisenbahnfahrten generell auf den ermässigten Satz von 7 % festzulegen. Die DB AG und mehrere weitere Anbieter von Fernverkehr auf der Schiene haben darauf mitgeteilt, dass sie die Senkung der Mehrwertsteuer von 19 % auf 7 % vollumfänglich an die Reisenden weitergeben werden - Fahrkarten für den Fernverkehr werden so ab dem voraussichtlichen Inkrafttreten des entsprechenden Gesetzes auf Anfang 2020 rund 10 % günstiger.

Bisher unterschiedliche Mehrwertsteuersätze

In Deutschland gelten für die Personenbeförderung im Fernverkehr und Nahverkehr bisher unterschiedliche Mehrwertsteuersätze. Nahverkehr - definiert als Beförderungsstrecken nicht über 50 km oder innerhalb einer Gemeinde - wird aktuell mit 7 % besteuert. Fernverkehr - alle anderen Personenverkehre - wird mit 19 % besteuert.

Im Umsatzsteuergesetz werden im §12 "Steuersatz" im Absatz 2 die Umsätze, für die der ermässigte Satz gilt, aufgezählt. Aktuell lautet die entsprechende Nummer 10 für den Personenverkehr: "10. die Beförderung von Personen im Schienenbahnverkehr mit Ausnahme der Bergbahnen, im Verkehr mit Oberleitungsomnibussen, im genehmigten Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen, im Kraftdroschkenverkehr und im genehmigten Linienverkehr mit Schiffen sowie die Beförderungen im Fährverkehr a) innerhalb einer Gemeinde oder b) wenn die Beförderungsstrecke nicht mehr als 50 km beträgt." Ab 2020 lautet diese Nummer "10. die Beförderungen von Personen a) im Schienenbahnverkehr, b) im Verkehr mit Oberleitungsomnibussen, im genehmigten Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen, im Verkehr mit Taxen, mit Drahtseilbahnen und sonstigen mechanischen Aufstiegshilfen aller Art und im genehmigten Linienverkehr mit Schiffen sowie die Beförderungen im Fährverkehr aa) innerhalb einer Gemeinde oder bb) wenn die Beförderungsstrecke nicht mehr als 50 Kilometer beträgt."

Die Neuformulierung führt dazu, dass Schienenbahnverkehr generell nur noch mit dem ermässigten Satz besteuert wird. Eine konkrete Änderung bedeutet diese daher für den Schienen-Fernverkehr und für die Bergbahnen.


Nach der Bekanntgabe der Reduktion des Mehrwertsteuersatzes für Eisenbahnen hat der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) den Entscheid umgehend kritisiert und für Fernbusse den gleichen Steuersatz gefordert. Wie auch Flixbus will der bdo gegen die "steuerliche Benachteiligung der Busse im Fernverkehr" klagen.