(ch) Das neue Ausflugs-Abo10.05.2018
Seit 4. April 2018 bietet der öffentliche Verkehr der Schweiz für Besitzer eines Halbtax-Abonnements als Zusatz das Ausflugs-Abo an. Das Ausflugs-Abo bietet innerhalb eines Jahres an 20 resp. 30 Tagen freie Fahrt mit den öffentlichen Verkehrsmitteln im Generalabonnements-Bereich und wird auf den SwissPass geladen. Die freien Tage können innerhalb der Geltungsdauer frei gewählt werden (es muss jedoch am entsprechenden Reisetag auch ein gültiges Halbtax-Abonnement auf dem SwissPass geladen sein) und müssen vor der Reise über das persönliche SwissPass-Konto aktiviert werden. Ein aktivierter Reisetag des Ausflugs-Abo gewährt die gleichen Leistungen wie die Tageskarten, z.B. gilt ein aktivierter Reisetag des Ausflugs-Abo ebenfalls bis am Folgetag um 5 Uhr früh.
Das Ausflugs-Abo wird in vier Varianten für 1. und 2. Klasse sowie mit 20 resp. 30 Tagen freie Fahrt angeboten (siehe Tabelle 1). Das Ausflugs-Abo ist persönlich und die freien Reisetage können nicht an Dritte übertragen werden. Reisende mit Ausflugs-Abo 2. Klasse können streckenbezogene Klassenwechsel oder Tagesklassenwechsel für den Übergang in die 1. Klasse kaufen. Das Ausflugs-Abo kann an den bedienten Verkaufsstellen oder über Internet (SBB, BLS, ...) erworben werden.
2. Klasse | 1. Klasse | |||
---|---|---|---|---|
Abo-Preis | pro Tag | Abo-Preis | pro Tag | |
Ausflugs-Abo 20 Tage | 900 | 45 | 1520 | 76 |
Ausflugs-Abo 30 Tage | 1200 | 40 | 2040 | 68 |
Nicht genutzte Ausflugstage können nicht auf ein Folgejahr übertragen werden. Es gilt jedoch folgende Erstattungsregel: Für jeden bereits genutzten Ausflugstag wird der aktuelle Preis der normalen Tageskarten zum Halbtaxabonnement verrechnet (2. Kl. CHF 75, 1. Kl. CHF 127) und die Differenz zum Ausflugs-Abo-Preis abzüglich des üblichen Selbstbehalts von CHF 20 wird ausbezahlt: Ab 12 genutzten Ausflugstagen beim 20er-Abo und ab 16 genutzten Ausflugstagen beim 30er-Abo erfolgt daher keine Erstattung mehr. Eine vollumfängliche auf den Ausflugs-Abo Preis bezogene pro rata Erstattung und ohne Selbstbehalt wird jedoch gewährt, wenn der Wechsel auf ein Generalabonnement erfolgt, wenn ein Wechsel von einem Ausflugs-Abo 2. Klasse zu einem solchen der 1. Klasse erfolgt oder wenn ein Ausflugs-Abo mit 20 Tagen in ein solches mit 30 Ausflugstagen gewandelt wird. Es ist möglich, gleichzeitig zwei Ausflugs-Abos (je eines pro Klasse) zu nutzen oder nach der Nutzung aller Tage kann auch vor dem Jahresablauf ein neues Ausflugs-Abo erworben werden.
Das Ausflugs-Abo kann nicht hinterlegt werden und ist aktuell als Probeangebot deklariert, ohne dass ein möglicher Endtermin genannt wurde.
Preisvergleich
Abbildung 1 zeigt, wie der Durchschnittspreis pro Reisetag für die vier Varianten des Ausflugs-Abo als Funktion der Anzahl genutzten Reisetage sinkt. Dabei wurde davon ausgegangen, dass für die nicht genutzten Reisetage die Erstattung gemäss den vorangehend erwähnten Regeln beansprucht wird. Der Preis des notwendigen Halbtax-Abonnements wurde nicht berücksichtigt.
Damit das Ausflugs-Abo zu günstigeren Fahrten als mit normalen Tageskarten führt, müssen mindestens 12 (20er-Abo) resp. 16 (30er-Abo) Reisetage genutzt werden. Vergleicht man jedoch mit den teuersten Preisstufen (CHF 59 2. Kl., CHF 99 1. Kl., jeweils mit Halbtax-Abonnement) der deutlich günstigeren Spartageskarten - die zwar im Vorverkauf erworben werden müssen, jedoch meistens auch noch am Vortag erhältlich sind - so müssen mindestens 16 (20er-Abo) resp. 21 (30er-Abo) Reisetage genutzt werden. Die beiden tiefsten Preisstufen der Spartageskarten liegen aktuell sowohl für die 2. als auch die 1. Klasse unterhalb des mit dem Ausflugs-Abo für 30 Reisetage erreichbaren tiefsten Preises.
Das Ausflugs-Abo zu den aktuellen Konditionen könnte aber auch zu einer Alternative für heutige GA-Besitzer werden, die das General-Abonnement nicht zum Pendeln nutzen. 2 Ausflugs-Abo mit total immerhin schon 60 Reisetagen kosten nur 62 % des Generalabonnements für Erwachsene (CHF 3860, 2. Kl.).