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(ch) Schiffszuschlag für Zürichsee und Limmat abgeschafft01.04.2018

Kurzfristig wurde zum Start der Sommersaison am 30.03.2018 der "Schiff-Fünfliber" für Fahrten auf den Schiffen der Zürichsee Schifffahrtsgesellschaft (ZSG) abgeschafft. Der im Dezember 2016 eingeführte Zuschlag war äusserst unpopulär und hat auch nach einem Jahr und einer finanziell positiven Bilanz (Mehreinnahmen und höherer Kostendeckungsgrad trotz deutlichem Rückgang der Passagierzahlen) zu verschiedenen Vorstössen auf politischer Ebene geführt. Noch Ende letzten Jahres hatte man sich jedoch im Kantonsrat darauf geeinigt, dass erst nach drei Jahren eine grundsätzliche Beurteilung des Schiffszuschlags erfolgen soll.

Eigentlich ist es ein Zufall, der diese überraschende und kurzfristige Aufhebung des Zuschlags ermöglichte. Der Preisüberwacher hat bei den Unternehmen des öffentlichen Verkehrs die Senkung der Preise um den seit Anfang 2018 um 0.3 Prozentpunkte gesenkten Mehrwertsteuersatz eingefordert. Diese Reduktion muss (und kann) nicht bei jedem einzelnen Billett umgesetzt werden, sondern kann auch mit allgemeinen Preissenkungen im entsprechenden Betragsumfang umgesetzt werden. Bei der ZSG entsprachen die Mehreinnahmen durch den Schiffszuschlag im letzten Jahr (CHF 2.4 Mio.) ziemlich genau den zusätzlichen Einnahmen, die sich für die ZSG ergeben, wenn sie nur noch 7.7 % statt 8.0 % Mehrwertsteuer abgeben muss (CHF 2.5 Mio.). So wurde die Aufhebung des Schiffszuschlag als allgemeine Preissenkung aufgrund der Reduktion der Mehrwertsteuer begründet.

Mit dem Wegfall des Schiffszuschlags gilt im ZVV jetzt wieder "ein Ticket für alles". Der Zuschlag kostete CHF 5 pro Kalendertag und für Oftfahrer und Pendler gab es Jahreszuschläge (CHF 150 Erwachsene, CHF 90 Junioren) oder Monatszuschläge (CHF 25 Erwachsene, CHF 15 Junioren). Zuschlags-Multikarten sowie Monats- und Jahreszuschlagskarten werden pro rata erstattet. Über die SBB App resp. über den SBB-Ticketshop im Internet bezogene Zuschläge müssen dazu an einer bedienten SBB Verkaufsstelle zurück gegeben werden.